• Liliane Mollet
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  • 6. September 2017
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  • Privacy Law
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Outsourcing Third Countries

In Zeiten der Globalisierung gewinnt die Datenübermittlung ins Ausland im Rahmen eines «Outsourcing» - gerade bei internationalen Konzernen - zunehmend an Bedeutung. Aus Gründen der Arbeitsteilung wird heutzutage zudem oftmals für die Bearbeitung der Daten ein Unterauftragnehmer beigezogen. Es stellt sich daher die Frage, unter welchen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen die Datenübertragung und damit auch die Übermittlung an einen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer im Ausland zulässig sind.