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Künstliche Intelligenz: Zwischen Innovation, Regulierung – und Verantwortung

Künstliche Intelligenz (KI) verändert, wie wir arbeiten, entscheiden und denken. Während die Schweiz ihren Regulierungsansatz noch sorgfältig abwägt, hat die EU mit dem Artificial Itelligence Act (AI Act) bereits ein deutliches Signal gesetzt: Innovation braucht klare Spielregeln. Ein wichtiger Schritt hat die Schweiz am 27. März 2025 getan: sie hat die Europaratskonvention zu KI, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterzeichnet – ein deutliches Bekenntnis zu ethischer KI-Nutzung auf internationaler Ebene.

Schweizer Unternehmen sind zunehmend gefordert. Wer KI-Technologien einsetzt – insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten – steht in der Verantwortung, ethische Grundsätze und regulatorische Entwicklungen proaktiv mitzudenken. Es geht längst nicht mehr nur um technische Machbarkeit, sondern um Vertrauen und Transparenz.

Impulse aus der Wissenschaft zeigen, wie ein verantwortungsbewusster Umgang mit KI gelingen kann: Forschende am Massachusetts Institute of Technology (MIT) plädieren dafür, KI nicht nur technologisch zu denken, sondern auch gesellschaftlich zu gestalten – etwa durch transparente Algorithmen und überprüfbare Entscheidungslogik. Die Botschaft: Innovation und Regulierung sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille.

Vertiefende Einblicke:

Und zum Schluss: Der Algorithmus rechnet, wir (be)urteilen und entscheiden - noch. Also: Hirn an, bevor’s die KI tut!


KI: Können Algorithmen diskriminieren?

Künstliche Intelligenz (KI) und Algorithmen durchdringen zunehmend unseren Alltag. Sie vereinfachen viele Lebensbereiche, bergen jedoch auch das Risiko, bestehende Ungleichheiten zu verschärfen und Diskriminierungen zu fördern. In ihrer aktuellen Fachzeitschrift «Frauenfragen» beleuchtet die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) Chancen und Herausforderungen, die KI und Algorithmen für die Gleichstellung der Geschlechter mit sich bringen kann.


Swiss-U.S. Data Privacy Framework: Bundesrat setzt die USA auf die Liste der Länder mit angemessenem Datenschutzniveau

Der Bundesrat hat heute die USA auf die Liste der Länder gesetzt, die ein angemessenes Datenschutzniveau haben. Dies bedeutet, dass Personendaten zwischen der Schweiz und US-Unternehmen, welche gemäss dem neuen Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind, sicher ausgetauscht werden können. Diese Neuerung der Datenschutzverordnung tritt per 15. September 2024 in Kraft. Mehr dazu finden Sie in der heutigen Medienmitteilung des Bundesrates.