EU-U.S. Data Privacy Framework: EU bestätigt angemessenes Datenschutzniveau
Am 10. Juli hat die Europäische Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss für den sicheren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA erlassen. Das neue EU-U.S. Data Privacy Framework ist der Nachfolger des "Privacy Shield", welches im bekannten EuGH-Urteil Schrems II vom Juli 2020 als ungültig erklärt worden ist. Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten sicher aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die datenempfangenden US-Unternehmen an diesem neuen Framework teilnehmen bzw. entsprechend zertifiziert sind. Zusätzliche Datenschutzgarantien wie z.B. SCCs (Standardvertragsklauseln) benötigt es bei Beachtung der im Framework enthaltenen Verpflichtungen nicht mehr.
Das neue Framework führt neue verbindliche Garantien ein. So ist vorgesehen, dass der Zugang von US-Nachrichtendiensten zu EU-Daten auf ein notwendiges und verhältnismässiges Mass beschränkt ist und ein Gericht zur Datenschutzüberprüfung (Data Protection Review Court, DPRC) geschaffen wird, zu dem Einzelpersonen in der EU Zugang haben.
Inwiefern das neue Framework den heutigen Anforderungen des EU-Datenschutzrechts gerecht wird, wird sich in der Praxis zeigen. Für EU-Unternehmen wie auch für CH-Unternehmen bleibt Vorsicht beim Datenaustausch mit den USA geboten, weil Schrems das neue Framework ebenfalls vor den EuGH bringen wird. Denn es sei weitgehend eine Kopie des gescheiterten "Privacy Shield" und das grundsätzliche Problem der Zugriffsrechte der US-Nachrichtendienste auf EU-Personendaten nach wie vor nicht gelöst.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- EU-U.S. Data Privacy Framework (aktuell nur in Englisch)
- Umfassende Informationen zu Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA (aktuell nur in Englisch)
- EDÖB Pressemitteilung: Kenntnisnahme des neuen Frameworks (heisst: für CH-Unternehmen ändert sich aktuell nichts)