Neues Schweizerisches Datenschutzgesetz kommt am 01.09.2023

Das neue Datenschutzgesetz für die Schweiz soll auf den 1. September 2023 in Kraft treten. Dies gemäss Mitteilung auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz. Längst haben international tätige Schweizer Unternehmen die umfangreiche europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt oder sich zumindest daran orientiert. Ein (weiteres) Zuwarten auf das neue schweizerische Datenschutzgesetz wäre für sie fatal gewesen. Denn die DSGVO und ihre Strafbestimmungen richten sich auch an sie. Es reicht, wenn eine Datenschutzerklärung auf der Webseite, welche in den Geltungsbereich der DSGVO fällt, nicht entsprechend umgesetzt ist. Eine falsche Terminologie, nicht vollständig aufgeführte Betroffenenrechte oder sonst zu wenig Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten: dies reicht bereits aus, um auf den Radar europäischer Datenschutzbehörden zu geraten. Dafür dürften jene Schweizer Unternehmen, welche bis jetzt die DSGVO umgesetzt haben, für das neue schweizerische Datenschutzgesetz bestens gerüstet sein.


Revision der schweizerischen Datenschutzverordnung (VDSG): Vorentwurf publiziert

Der Bundesrat hat heute am 23. Juni 2021 den Vorentwurf der totalrevidierten Datenschutzverordnung (E-VDSG) publiziert. Hierbei handelt es sich um die Ausführungsbestimmungen zum neuen schweizerischen Datenschutzgesetz (nDSG). Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Oktober 2021. Weitere Informationen finden sich hier.


Neues Schweizerisches Datenschutzgesetz heute verabschiedet

Das Schweizerische Parlament hat sich bzgl. der letzten Differenzen geeinigt und den finalen Text des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) beschlossen. Die beiden Räte haben heute in der Schlussabstimmung das revidierte Datenschutzgesetz angenommen. Wann genau das neue DSG in Kraft treten wird, ist weiterhin ungewiss. Dies wird wohl frühestens Mitte 2021 sein, weil die Verordnungen zum neuen DSG erst noch erarbeitet bzw. finalisiert und vom Bundesrat verabschiedet werden müssen. Weitere Informationen zum vorliegenden Geschäft des Parlaments finden Sie hier.