Beratungen zum E-DSG sind abgeschlossen und die Fahne veröffentlicht

Gemäss Medienmitteilung des Ständerates will dieser den Schutz persönlicher Daten verstärken und die Regeln für sogenanntes Profiling verschärfen. Bei der Revision des Datenschutzgesetzes weicht er damit von verschiedenen Beschlüssen des Nationalrats ab. Das Ziel sind EU-kompatible Regeln. Ob dies in der für die Frühlingssession 2020 vorgesehenen Differenzbereinigung erreicht werden kann, wird sich zeigen. Aktuell gibt es noch zu viele Punkte, die von der geltenden DSGVO abweichen. Siehe dazu die heute veröffentlichte Fahne, welche die Gegenüberstellung der Anträge des Bundesrates zu den Beschlüssen des Nationalrates und des Ständerates enthält.


Revision Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz: Aktuelle Entwicklungen

Heute hat der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung der Datenschutzkonvention des Europarates verabschiedet. Gemäss seiner Mitteilung kann die Schweiz mit einem Beitritt zur modernisierten Konvention ein hohes Datenschutzniveau für die Privatsphäre gewährleisten und den grenzüberschreitenden Datenverkehr im öffentlichen Sektor sowie in der Privatwirtschaft erleichtern. Am 18. Dezember 2019 wird der Ständerat über die Vorlage (vgl. die publizierte Fahne) für ein neues Datenschutzgesetz beraten.


Datenschutzgesetz-Revision Schweiz: DSGVO, Schengen & Co.

Am 12. Januar 2018 hat das Schweizerische Parlament entschieden, die Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) in zwei Etappen aufzuteilen. Nun ist am 1. März 2019 zuerst das Schengen-Datenschutzgesetz (SDSG; SR 235.3) in Kraft getreten. Das neue Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 (kurz „Schengen-Richtlinie“) um und regelt insbesondere die Datenbearbeitungen durch die zuständigen Bundesorgane bei der Schengener Zusammenarbeit. Der Schutz natürlicher Personen bei der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten wird damit auch beim internationalen Datenaustausch gestärkt. Mit der Anpassung wird auch die Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus sichergestellt (siehe dazu die Medienmitteilung des EDÖB).

Bereits per 1. August 2018 hätten Bund und Kantone ihre Datenschutzgesetze an die neuen Anforderungen des Europarates (Europarats-Konvention 108) sowie der EU (Schengen-Richtlinie) anpassen sollen. Mit dem neuen SDSG erfüllt die Schweiz, zumindest auf Bundesebene und immerhin, den „Schengen-Teil“. Das neue SDSG enthält zudem Begriffe, Datenschutzgrundsätze und Themen, welche ihren Ursprung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben und auch in das neue DSG einfliessen werden. Somit erhalten Schweizer Unternehmen wie auch Bürgerinnen und Bürger zumindest einen Anhaltspunkt, in welche Richtung das künftige DSG gehen wird. Seitens Kantone haben erst Bern und Aargau ihre Gesetze entsprechend revidiert.

Der „DSGVO-Teil“ bzw. die Totalrevision des DSG wird im Parlament bzw. dessen Kommissionen weiterhin intensiv beraten. Am 15. September 2017 hat der Bundesrat das totalrevidierte DSG erstmals dem Parlament vorgelegt. Die Weiterbehandlung im Parlament wurde bereits mehrmals verschoben und ist neu für die Herbstsession 2019 vorgesehen. Die Totalrevision des DSG hat insbesondere zum Ziel, den Datenschutz an das Internet-Zeitalter anzupassen und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Mit der Anpassung der Gesetzgebung ans europäische Recht soll zudem sichergestellt werden, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten ohne zusätzlichen Hürden möglich bleibt (weiterführende Informationen zur Datenschutzgesetz-Revision finden sich beim Bundesamt für Justiz).

Gerade das letztere Ziel des angemessenen Datenschutzniveaus der Schweiz scheint zunehmend gefährdet, weil die EU aktuell die Angemessenheit des Datenschutzes in der Schweiz prüft und ihren Bericht bereits im Mai 2020 vorlegen wird. Es bleibt zu hoffen, dass im Parlament die verbleibenden Kritikpunkte raschmöglichst beraten und bereinigt werden, um den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht unnötig zu gefährden.