DSG-Revision, Brexit & Co.
Seit bald vier Jahren ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und seit beinahe zwei Jahren wirksam. Inzwischen längst nichts mehr Neues für die Datenschutz Community. Mehr oder weniger haben die Unternehmen ihre Organisationen und Prozesse angepasst und ihre datenschutzrechtlichen „Hausaufgaben“ erledigt. Der Hype scheint sich gelegt und der Datenschutzberatungsmarkt beruhigt zu haben. Oder doch nicht? Beim näheren Hinsehen zeigt sich: in der Schweiz ist die Datenschutzgesetz-Revision noch in vollem Gange. Erst am 6. Februar 2020 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ihre Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates vom 18. Dezember 2019 veröffentlicht. Der Nationalrat wird die Fahne mit den Anträgen der SPK-N in der Frühjahrssession 2020 behandeln. Zwischenzeitlich hat sich im Norden Europas der Brexit verwirklicht und das Vereinigte Königreich steht datenschutzrechtlich plötzlich wieder vor neuen Herausforderungen. Wie und ob das Vereinigte Königreich die Inhalte der DSGVO in ihren Datenschutzregularien beibehalten oder anpassen wird, steht heute offen. Unklar ist auch, inwiefern die EU dem Vereinigten Königreich einen angemessenen Datenschutz bescheinigen wird. Bis Ende 2020 wird die EU-Kommission entscheiden, ob dem Vereinigten Königreich eine datenschutzrechtliche Angemessenheit attestiert wird. Darüber und über die Folgen des Brexit für Schweizer Unternehmen informiert der EDÖB auf seiner Seite.